AGB

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (AGB) gelten für die Verträge zwischen
Martina Schäfer und dem Kunden („der Kunde“).

§ 2 Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten

(a) Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Martina Schä-fer und der Kunde sich über einen Vertragsabschluss geeinigt haben. Der Vertragsgegenstand und damit der Inhalt des Vertrages ergeben sich aus dem jeweili-gen Auftrag.

(b) Eine Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten seitens des Kunden aus dem Vertrag – und zwar auch nur eines Teiles der Rechte oder Pflichten – bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Martina Schäfer. Im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Martina Schäfer darf auf Dritte ein-zelne Vertragspflichten oder Aufgaben aus dem Ver-trag zur Durchführung übertragen.

(c) Soweit Martina Schäfer dem Kunden bestimmte Zugangsdaten zur Auftragsdurchführung zur Verfü-gung stellt, hat der Kunde die ihm anvertrauten Zu-gangsdaten ausschließlich selbst zu verwenden und diese gegen den Zugriff Dritter zu schützen, um diese geheim zu halten. Insbesondere Benutzername und Passwort sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist.

§ 3 Vertragsgegenstand / Change Request

(a) Der Inhalt des Auftrages ergibt sich aus dem Ver-tragsinhalt. Änderungen des Vertragsinhaltes müssen immer schriftlich erfolgen.

b) Sollte der Kunde eine Änderung des Vertragsgegen-standes wollen, so wird er dies Martina Schäfer schriftlich mitteilen.

(c) Martina Schäfer wird dem Kunden aufgrund seiner Anfrage ein entsprechendes – kostenloses – Angebot machen.

(d) Kommt es zu keiner Einigung, so bleiben die übri-gen vertraglichen Pflichten unberührt.

(e) Im Falle des Handlings von Kunden für fremde Drit-te berechnet Martina Schäfer einen Betrag in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes (ohne USt) als – netto – Handlingskosten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer für ihre eigene Tätigkeit.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(a) Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend den ver-traglichen Vereinbarungen Martina Schäfer die für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen oder anderweitigen Sachmittel zur Verfü-gung zu stellen.

(b) Kommt der Kunde diesen vertraglichen Mitwir-kungspflichten nicht nach, so verzögert sich die ver-traglich vereinbarte Pflicht zur Vertragserfüllung ent-sprechend.

(c) Verletzt der Kunde aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich seine Mitwirkungspflichten trotz mehrfa-cher Aufforderung seitens Martina Schäfer, so stellt dies einen Grund zur Kündigung des Vertrages gemäß § 12 dieser AGB dar.

§ 5 Rechtspflichten der Kunden

(a) Der Kunde stellt Martina Schäfer ein Werke, Infor-mationen oder Unterlagen zur Verfügung, welches von ihm oder Auftragnehmern alleine erschaffen wur-de und welche frei von Rechten Dritter sind. Rechte Dritter sind z. B. Rechte gemäß den unter § 5 c) ge-nannten Gesetzen.

(b) Martina Schäfer erwirbt für diese Werke, Informa-tionen oder Unterlagen jeweils ein einfaches, nicht-exklusives Vervielfältigungs- oder Verbreitungsrecht sowie ein Bearbeitungsrecht zum Zwecke der Herstel-lung der Vertragsgegenstände, soweit dies Vertrags-gegenstand ist.

Hinzu tritt das einfache, nicht-exklusive Recht, Dritten diese Rechte einzuräumen, damit diese Martina Schä-fer oder den Kunden direkt bei Umsetzung der ver-traglich geregelten Projekte unterstützen können.

(c) Der Kunde trägt selbstständig die Verantwortung dafür, dass die Martina Schäfer zur Verfügung gestell-ten Werke, Unterlagen oder Informationen frei von jeglichen Rechten Dritter sind.

Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht be-schränkt darauf um

– die Regelungen des Geistigen Eigentums wie das Urheberrecht, das Markenrecht, das Designrecht, das Namensrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Kun-sturhebergesetz und das Patentrecht

– das Strafrecht

– das Privatrecht (bspw. BGB / ZPO)

– Jugendschutzbestimmungen

– den Datenschutz

– Verträge zum Im- und /oder Export von Kunstgegenständen

(d) Der Kunde wird Martina Schäfer im Falle besonde-rer für das jeweilige vertragliche Werk anwendbarer Rechtsvorschriften unterrichten, welche nicht übli-cherweise bekannt sind.

§ 6 Haftung des Kunden / Freistellung im Falle der Rechtsverletzung

(a) Der Kunde haftet für die Einhaltung insbesondere der unter § 5 genannten Rechtsvorschriften bezüglich der für sie vertriebenen Werke sowie der weiteren ihr Unternehmen betreffenden Vorschriften.

(b) Der Kunde stellt Martina Schäfer auf erstes Anfor-dern von allen finanziellen Folgen einer Verletzung der ihnen obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen frei, die sich aus den Regelungen dieses Vertrages ergeben.

Diese Freistellung umfasst insbesondere auch die an-gemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) oder Rechtsverfolgung (Anwalts- und Gerichtskosten), Schadensersatzforderungen oder andere finanzielle Nachteile als direkte Folge der Rechtsverletzungen durch den Kunden.

Weitere Ansprüche aus Schadensersatz (Lizenzkosten) oder Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich unbe-rührt.
§ 7 Entgelt / Vergütung / Umsatzsteuer

(a) Martina Schäfer erhält für ihre Tätigkeiten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen eine Vergütung, zu welcher gemäß den gesetzlichen Vorschriften die aktuell geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzu-rechnen ist. Soweit zu diesen Kosten weitere Kosten wie z. B. solche für die Tätigkeiten Dritter, Lieferkos-ten, Postgebühren oder Zölle hinzukommen, werden diese bezahlt, soweit Martina Schäfer diese vorher abgestimmt hat.

(b) Für den Fall des Widerrufes des Geschäftes oder des Rücktrittes des Kunden aus Gründen, die
Martina Schäfer nicht zu vertreten hat, sind die ver-einbarte Vergütung und diese Kosten – auch an Dritte – von dem Kunden zu erstatten. Zu solchen nicht von Martina Schäfer zu vertretenden Gründen gehört ins-besondere auch der Verstoß gegen Rechte Dritter seitens des Kunden.

(c) Für den Fall der mangelnden Zahlung einer fälligen Forderung steht Martina Schäfer das Recht zu, für eine von ihr zu bestimmende Zeitdauer – längstens bis zum Zahlungseingang – dem jeweiligen Kunden – bis zum vollständigen Zahlungsausgleich – die Nutzung ihrer Arbeiten zu untersagen.

(d) Grundsätzlich sind bei Unterzeichnung des Vertra-ges 50 % der Auftragssumme zu zahlen, hinzu kommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Vor Eingang dieses Vorschusses entfalten die vertraglich vereinbar-ten Zeitpläne keine Wirkung bzw. verschieben sich um den Zeitraum, zu welchem diese Zahlung später er-folgt.

Weitere 50 % des Entgeltes sind im Falle der Bereit-stellung der vertraglichen vereinbarten Leistungen zu zahlen. Die Rechnungen sind bei Rechnungsstellung fällig.

(e) Im Falle monatlich zu zahlender Tätigkeiten sind die Zahlungen bis zu dem Ende des Monates zu zahlen, in welchem die Tätigkeiten zu erbringen sind. Im Falle des Zahlungsverzuges darf Martina Schäfer die Erbrin-gung weiterer Leistungen von der vorherigen Zahlung fälliger Forderungen abhängig machen.

§ 8 Abnahme

(a) Für den Fall der Vereinbarung einer Vertragspflicht, die die Erstellung eines Werkes zum Gegenstand hat, vereinbaren die Parteien, dass der Kunde von Martina Schäfer das Werkstück zur Abnahme erhält bzw. es zum Zwecke der Abnahme überprüfen kann.

(b) Soweit der Kunde nicht innerhalb von sieben Werk-tagen nach dieser Übergabe bzw. der Einräumung der Möglichkeit der Überprüfung unter detaillierter Anga-be von Gründen erklärt, das Werk nicht abzunehmen, gilt das Werk als abgenommen.

§ 9 Mängelhaftung von Martina Schäfer

(a) Für den Fall der Geltendmachung von Mängeln wird der Kunde Martina Schäfer das Recht einräumen, selbst oder durch Dritte in angemessener Zeit den Mangel zu beheben.

(b) Zur Geltendmachung ist Martina Schäfer der Man-gel im Detail zu erläutern und auch das Recht einzu-räumen, den Mangel selbst zu überprüfen.

(c) Martina Schäfer haftet nicht für den wirtschaftli-chen Erfolg ihrer Handlungen oder Tätigkeit für Kun-den bzw. ihrer Subunternehmen für den Kunden.

(d) Die Parteien vereinbaren, dass die Mängelhaftung auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Abnahme bzw. Beendigung der Leistungshandlungen von Martina Schäfer beschränkt ist.

(e) Martina Schäfer haftet nicht für Arbeiten Dritter, welche von ihr für die Durchführung des Auftrages engagiert worden sind, soweit Martina Schäfer diese Dritten sorgfältig ausgewählt hat.

§ 10 Haftung von Martina Schäfer

(a) Martina Schäfer haftet grundsätzlich für vertragli-che Pflichtverstöße, soweit diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt. Im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemä-ße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög-licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet Marti-na Schäfer auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung anderer Pflichten aufgrund leichter Fahr-lässigkeit, welche nicht durch Satz 2 dieses Absatzes erfasst werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

(b) Von diesem Haftungsausschluss unberührt bleiben die Haftung für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, d. h. in diesem Fällen haftet
Martina Schäfer unbeschränkt.

§ 11 Einräumung von Nutzungsrechten

(a) Soweit es sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen um Tätigkeiten handelt, welche die Entstehung urheberrechtlich geschützter Werke zum Gegenstand haben, räumt Martina Schäfer dem Kun-den daran ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungs-recht und zwar als Vervielfältigungs- und/oder Ver-breitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugäng-lichmachung, das Senderecht, das Filmrecht, das Aus-stellungs-, Vortrags- oder Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Bild- und/oder Tonträgern, ein und zwar für alle Medien (Analog / Print / Digital), für Websites, Internet, Telekommuni-kation jeder Art wie auch Push- oder Pull-Dienste, Twitter, Zeitungen, Plakate, Flyer, Businesscards, als E-Book und für Social Media jeder Art.

(b) Die Einräumung dieser Nutzungsrechte zur Nutzung durch den Kunden wird durch das vereinbarte Entgelt mit abgegolten.

§ 12 Bedingung für Einräumung von Nutzungsrechten / Aufrechnung / Zurückbehaltung

(a) Martina Schäfer räumt – soweit es sich im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten um urheber-rechtlich geschützte Werke handelt – Nutzungsrechte an diesen Arbeiten nur unter der Bedingung der voll-ständigen Zahlung ihrer Rechnungen ein.

(b) Grundsätzlich ist eine Aufrechnung hinsichtlich offener Forderungen von Martina Schäfer seitens des Kunden ihr gegenüber nur soweit möglich, als diese Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräf-tig festgestellt worden sind. Im Übrigen sind Aufrech-nungen ausgeschlossen.

(c) Das Recht zum Zurückbehalt ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht Forderungen geltend macht, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 13 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(a) Die Parteien vereinbaren, dass soweit entgeltliche Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum ver-einbart worden sind, dieser Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich gekündigt werden kann.

(b) Das Recht auf Kündigung des Vertrages aus außer-ordentlichem Grunde bleibt unberührt.

Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist dann gegeben, wenn einem Vertragsteil die Fortfüh-rung des Vertrages unzumutbar geworden ist.

Eine solche Unzumutbarkeit ist dann gegeben, wenn ein wiederholter Verstoß gegen Regelungen dieses Vertrages gegeben ist oder im Falle eines ersten Ver-stoßes dieser Verstoß eine besonders gravierende Vertragsverletzung darstellt.

(c) Eine besonders gravierende Vertragsverletzung liegt insbesondere aber auch dann vor, wenn es sei-tens des Kunden zu erheblichen Verzögerung bei den Zahlungspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Mitwirkungspflichten ge-kommen ist.

(d) Der Vergütungsanspruch von Martina Schäfer für bereits erbrachte Arbeiten und noch nicht bezahlte Arbeiten bleibt unberührt. Unberührt bleibt der An-spruch auf Zahlung der vollständigen Vergütung, so-weit der Kunde seine Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt hat.

§ 14 Unterlagen, Informationen, Daten

Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses haben die Parteien die einander übergebenen Unter-lagen, Informationen oder Dateien wechselseitig zu-rück zu gewähren und eventuelle Kopien – gleich wel-cher Art – zu zerstören.

§ 15 Datenschutz / Betriebsgeheimnisse

(a) Martina Schäfer wird die ihr von dem Kunden oder seinen Dienstleistern übergebenen Daten und insbe-sondere personenbezogenen Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses speichern, bearbeiten und nutzen.

Martina Schäfer darf diese Daten zur Durchführung des Vertrages auch an Dritte weitergeben, damit diese die vertragsgegenständlichen Pflichten erfüllen kön-nen.

(b) Des Weiteren werden Martina Schäfer sowie der Kunde die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei wahren und ihre Pflicht zur Verschwiegenheit beachten, soweit diese Infor-mationen nicht bereits in der Öffentlichkeit verbreitet worden sind.

§ 16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

(a) Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder ein in kaufmännischer Weise einge-richtetes Unternehmen handelt, vereinbaren die Par-teien, dass das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung findet. Entsprechendes gilt für Gebietskörperschaften oder öffentlich-rechtliche Institutionen.

(b) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen An-sprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz der Martina Schäfer zuständige Gericht.

(c) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland ver-legt, ist der Geschäftssitz der Martina
Schäfer der Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeit-punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 17 Nebenabreden – Schriftform / salvatorische Klau-sel / anwendbares Recht / Gerichtsstand

(a) Martina Schäfer steht auch nach der Beendigung des Vertrages das Recht zu, den Kunden als Referenz-kunden in der Öffentlichkeit zu benennen.

(b) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für den Ver-zicht auf die Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB ist ein handschriftlich unterzeichnetes Schrift-stück oder eine E-Mail.

(c) Soweit die Parteien im rechtlichen Sinne Kaufleute sind, vereinbaren sie folgendes: Die Parteien sind sich des Risikos bewusst, dass sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages entgegen den derzei-tigen Vorstellungen der Parteien als unwirksam oder nichtig erweisen könnten. Auch in einem solchen Fall wollen die Parteien jeden Zweifel an der Wirksamkeit dieses Vertrages ausschließen. Sollten eine oder meh-rerer Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, soll der Vertrag ab-weichend von § 139 BGB daher nicht nur im Zweifel, sondern stets wirksam bleiben. Anstelle der unwirk-samen oder fehlenden Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch solche Bestim-mungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirt-schaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.

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